Verbrauchsenergieausweis
Beschreibung
Der Energieverbrauchsausweis bezieht sich im Gegensatz zum erheblich aufwendigeren Energiebedarfsausweis sehr konkret auf die tatsächliche Nutzung. Dafür werden die letzten drei Heizkostenabrechnungen für eine Einschätzung verwendet. Zudem findet eine sogenannte Witterungsbereinigung der gewonnenen Daten statt. Dadurch werden die Werte von überdurchschnittlich kalten oder warmen Jahren angeglichen. Das geschieht mit Hilfe der Gradtagszahl, welche die Anzahl der Tage festhält, an denen die vorliegende Außentemperatur die Heizgrenztemperatur unterschreitet. Der günstige Verbrauchsausweis ist nur dann zulässig, wenn sich im Gebäude mindestens fünf Wohnungen befinden, ein Bauantrag vorliegt, der nach dem 01.11.1977 ausgestellt wurde und wenn das Gebäude nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde. Bei Interesse bitte über die Kontaktseite Kontakt aufnehmen oder anrufen. * Zuzüglich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer