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Energieeffizienzexperte in Fragen zur Gebäudesanierung

Energieeffienzberatung

Softwareunterstützte Beratung zur energetischen Sanierung des Gebäudes und der Heizungstechnik.

Möglichkeiten der Sanierung als Einzelmaßnahme oder als Gesamtsanierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans (iSFP) werden aufgezeigt.

Wieviel Energie in einem Gebäude gebraucht wird, hängt vom energetischen Zustand ab. Der Energieausweis gibt Auskunft darüber.

Es gibt zwei verschiedene Energieausweise,

einen bedarfs.- und einen verbrauchsbasierten. 

Energieausweise

Heizlastberechnung u.
hydraulischer Abgleich

Heizlastberechnung nach

DIN EN 12831

Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B gemäß der VdZ.

Fördervoraussetzung der BAFA für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - BEG EM

bei Anlagen zur Wärmeerzeugung

Partner

Weiterführende Links zu Eintragungen, Zulassungen,

Geschäftspartnern und Informationen rund um die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden.

Energieeffiziente Lösungen

Bei einem ersten Vor-Ort-Termin, Dauer ca. 1 Stunde, beraten wir Sie rund um die energetische Gebäudesanierung und die Heizungstechnik. Wir beurteilen Ihren Strom.- und Wärmeverbrauch sowie die Gebäudehülle. Hieraus zeigen wir grob eine mögliche Sanierung auf um eine bestmögliche Energieeffizienz zu erreichen.

Bei Interesse an einer ausführlichen Ausarbeitung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in Form eines Energiegutachten und Ausschöpfung von möglichen Zuschüssen und Fördermitteln ist Energieberatung-Pflips der richtige Ansprechpartner.

Kosten Vor-Ort-Termin: 79 € inclusive MwSt

Erstattung bei Beauftragung eines iSFP

Die BAFA fördert unter gewissen Voraussetzungen den individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit einem Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Bei Beantragung einer förderfähigen Maßnahme aus dem Bereich Gebäudehülle aus dem Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der förderfähige Zuschuss um 5 %.

* zuzüglich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer

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