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Energieausweise

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Wer braucht welchen Energieausweis:

Für den Verkauf und Neuvermietung von Immobilien ist ein Energieausweis Pflicht. Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ob Sie einen Verbrachsausweis oder einen Bedarfsausweis für Ihre Immobilie benötigen, hängt vom Baujahr des Gebäudes und von der Größe ab.

Energiebedarfsausweis:

Für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

 

Energieverbrauchsausweis:

Für alle anderen Wohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Bedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis kann nur nach einer eingehenden Prüfung des Gebäudes erstellt werden. Dabei wird die Dämmung, die Isolierung, aber auch die Nachhaltigkeit und Effizienz der Heizungsanlage geprüft. Diese Prüfung führen wir im Rahmen der Energieberatung oder aber auch separat durch. Das Ergebnis bezieht sich also nur auf die theoretischen Eigenschaften des Gebäudes. Das tatsächliche Heizverhalten der Bewohner wird nicht berücksichtigt. Damit gilt die Bewertung im Rahmen des Energiebedarfsausweises als die objektivere und umfassendere.

Bei Interesse bitte den Button drücken und über die Kontaktseite oder Telefonisch Kontakt aufnehmen

Verbrauchsausweis

 

Der Energieverbrauchsausweis bezieht sich im Gegensatz zum erheblich aufwendigeren Energiebedarfsausweis sehr konkret auf die tatsächliche Nutzung. Dafür werden die letzten drei Heizkostenabrechnungen für eine Einschätzung verwendet. Zudem findet eine sogenannte Witterungsbereinigung der gewonnenen Daten statt. Dadurch werden die Werte von überdurchschnittlich kalten oder warmen Jahren angeglichen. Das geschieht mit Hilfe der Gradtagszahl, welche die Anzahl der Tage festhält, an denen die vorliegende Außentemperatur die Heizgrenztemperatur unterschreitet.

Bei Interesse bitte den Button drücken und über die Kontaktseite oder Telefonisch Kontakt aufnehmen

* zuzüglich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer

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